Kfz-Gutachter in Salzgitter: Unfall gehabt? Wir kümmern uns um den Rest.
Ein Unfall ist immer ein Schock – Sie müssen jetzt nicht alles allein regeln. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich Ihren Haftpflichtschaden fachgerecht und beziffere Ihre Ansprüche – bei vollständiger Haftung des Unfallgegners meist ohne Kosten für Sie.
*bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners trägt dessen Versicherung die Gutachterkosten · Büro: Schäferwiese 2, 38239 Salzgitter
Womit können wir Ihnen helfen?
Ich hatte einen Unfall
Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Direkt zu Kostenübernahme & Ablauf.
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Für Verkauf, Versicherung oder Finanzierung – fundierter Marktwert vom Fachmann.
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Vor dem Kauf prüfen lassen – versteckte Mängel und Unfallschäden erkennen.
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„Ein Unfall passiert nie zur passenden Zeit. Deshalb kümmere ich mich persönlich um Ihren Fall – von der ersten Besichtigung bis zur fertigen Unterlage. Kein Callcenter, kein Wechsel des Ansprechpartners: Sie sprechen immer direkt mit mir.“
Mamdouh Abou Al-Dahab — Inhaber, KFZ-Ingenieur- und Sachverständigenbüro M. Dahab, Schäferwiese 2, 38239 Salzgitter
Ob Salzgitter-Bad, Lebenstedt, Fredenberg oder Thiede, ob Braunschweig-Innenstadt oder Peine – ich kenne die Region und bin schnell bei Ihnen vor Ort.
Unverschuldeter Unfall in Salzgitter oder Braunschweig? Wir sichern und beziffern Ihre Ansprüche.
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen frei zu wählen – unabhängig von der Empfehlung der gegnerischen Versicherung. Ich dokumentiere Ihren Schaden lückenlos, damit Ihnen kein Teil Ihres berechtigten Anspruchs entgeht.
So läuft Ihr Unfallgutachten ab
Drei Schritte, damit Sie schnell wieder mobil sind – und Ihr Anspruch vollständig gesichert ist.
So handeln Sie richtig nach einem Unfall.
Sechs Schritte, die im Ernstfall zählen – ruhig, sicher und rechtlich auf der sicheren Seite.
Fundierter Rat rund um Kauf, Verkauf und Wert Ihres Fahrzeugs.
Nicht jede Anfrage beginnt mit einem Unfall. Ob Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, absichern oder vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens auf Nummer sicher gehen wollen – beides erhalten Sie mit derselben ingenieurmäßigen Sorgfalt.
Fahrzeugbewertung / Wertgutachten
Ein unabhängiges Wertgutachten liefert Ihnen einen fundierten, marktgerechten Fahrzeugwert – nachvollziehbar dokumentiert und von Versicherungen sowie Banken anerkannt.
Kaufberatung für Gebrauchtwagen
Bevor Sie unterschreiben: Lassen Sie das Wunschfahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen – auch kurzfristig, direkt beim Verkäufer vor Ort.
Gerade keine Zeit zu telefonieren?
Hinterlassen Sie kurz Ihre Nummer – ich rufe Sie zeitnah persönlich zurück.
Gutachten und Beratung aus einer Hand.
Ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden, Wertgutachten oder Kaufberatung – jede Leistung erhalten Sie mit derselben ausführlichen Beratung und ingenieurmäßigen Sorgfalt, von der ersten Schadenaufnahme bis zur fertigen Unterlage.
Unfallgutachten (Haftpflicht & Kasko)
Unabhängige Begutachtung nach einem Unfall – bei Haftpflichtschäden in der Regel kostenfrei für Sie, bei Kaskoschäden mit Ihrer Versicherung abgestimmt.
Unfallrekonstruktion
Meine fachliche Kernkompetenz im zweiten Fachbereich meines Büros. Mehr erfahren →
Fahrzeugbewertung / Wertgutachten
Fundierte Wertermittlung Ihres Fahrzeugs beim Kauf, Verkauf oder für Versicherung und Finanzierung. Mehr erfahren →
Beweissicherung
Vollständige, objektive Dokumentation von Schäden und Spuren direkt am Fahrzeug.
Kaufberatung
Gebrauchtwagen-Check vor dem Kauf – auch kurzfristig, damit Ihrem Vertragsabschluss nichts im Weg steht. Mehr erfahren →
Reparaturprüfung
Kontrolle von Reparaturqualität und -rechnungen – damit Sie wissen, wofür Sie zahlen.
Unfall? Sie entscheiden, wer Ihren Schaden bewertet.
Die Lackierung eines einzigen Bauteils kostet heute oft mehr als die Bagatellgrenze – lassen Sie Ihren Schaden professionell prüfen. Die rechtlichen Details dazu finden Sie weiter unten im Bereich Fachwissen.
Recht und Technik verständlich erklärt.
Als Maschinenbauingenieur mit Spezialisierung auf Unfallrekonstruktion bringe ich technisches Tiefenwissen und aktuelle Rechtsprechung zusammen. Hier beantworte ich die Fragen, die im Hintergrund jeder Begutachtung eine Rolle spielen – einfach erklärt, ohne Fachchinesisch.
Rechtliches, das Sie kennen sollten
Bei einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, gilt § 249 BGB: Der Schädiger muss Sie so stellen, als wäre nichts passiert – dazu zählen auch die Kosten für ein Gutachten, das den Schaden nachvollziehbar belegt. Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners werden die erforderlichen Sachverständigenkosten daher in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung getragen. Der Bundesgerichtshof hat zudem mehrfach bestätigt, dass Sie als Geschädigter nicht verpflichtet sind, vorab Gutachter-Angebote zu vergleichen oder die Rechnung auf „Marktüblichkeit“ zu prüfen – das Risiko eines für Sie nicht erkennbar überhöhten Honorars trägt der Schädiger.
Nein. Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen – dieses Recht kann Ihnen keine Versicherung nehmen, auch wenn manche Schadenregulierer am Telefon anderes durchklingen lassen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen: Ein von der Versicherung vorgeschlagener Prüfdienst arbeitet in deren wirtschaftlichem Interesse, nicht in Ihrem.
Auch hier entscheiden Sie. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – dem sogenannten „Porsche-Urteil“ – dürfen Sie in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen, selbst wenn die Versicherung auf eine günstigere freie Werkstatt verweist. Das gilt besonders, wenn Ihr Fahrzeug bislang regelmäßig dort gewartet wurde oder noch nicht sehr alt ist.
Die Reparaturkosten dürfen unter den weiteren Voraussetzungen der Rechtsprechung höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Voraussetzung ist unter anderem eine fachgerechte und vollständige Reparatur nach den Vorgaben im Gutachten sowie regelmäßig die Weiternutzung des Fahrzeugs für mindestens sechs Monate als Nachweis Ihres Interesses am Erhalt des Fahrzeugs. Darüber hinaus wird in der Regel auf Basis von Wiederbeschaffungs- und Restwert abgerechnet.
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren nach §§ 195, 199 BGB in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Unfall passierte und Ihnen der Schädiger bekannt wurde. Trotzdem gilt: Je zeitnaher ein Gutachten erstellt wird, desto eindeutiger lassen sich Schäden dem Unfall zuordnen – warten Sie damit nicht zu lange.
Wird die Schuld zwischen den Beteiligten geteilt (zum Beispiel 70 zu 30), erhalten Sie Ihren Schaden nur anteilig ersetzt – man spricht von Quotelung. Ein Gutachten ändert daran nichts, ist aber trotzdem entscheidend: Es legt die tatsächliche Schadenhöhe fest, auf die anschließend die jeweilige Quote angewendet wird.
Ein Kfz-Gutachten legt die technische Grundlage – für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung arbeite ich eng mit spezialisierten Fachanwälten für Verkehrsrecht aus der Region zusammen. Der Unterschied im Überblick:
| Regulierung | Mit Fachanwalt | Ohne Fachanwalt |
|---|---|---|
| Kommunikation mit der Versicherung | ✓ Anwalt übernimmt den Schriftverkehr | Sie verhandeln selbst |
| Durchsetzung bei Zahlungsverzögerung | ✓ Rechtliche Schritte, auch gerichtlich | Eingeschränkt ohne juristische Unterstützung |
| Schmerzensgeld & Personenschäden | ✓ Wird separat geltend gemacht | Oft übersehen oder unterbewertet |
| Kosten für Sie | ✓ Bei eindeutiger Haftung meist ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen | Kein zusätzlicher Kostenschutz |
Technik, die den Unterschied macht
Die Kalkulation erfolgt über anerkannte, herstellerunabhängige Systeme wie DAT oder Audatex. Sie greifen auf hinterlegte Arbeitswerte der Fahrzeughersteller sowie aktuelle Ersatzteilpreise zurück – das macht jede Position in Ihrem Gutachten nachvollziehbar und für Versicherungen, Werkstätten und Gerichte gleichermaßen überprüfbar.
Mit einem Messgerät ermittle ich an zahlreichen Punkten der Karosserie die Dicke der Lackschicht. Abweichungen deuten auf frühere Spachtel- oder Lackierarbeiten hin – so lassen sich reparierte Vorschäden erkennen, die auf den ersten Blick unsichtbar sind. Das schützt Sie davor, später für einen fremden Altschaden geradestehen zu müssen.
Bei stärkeren Anstößen, insbesondere im Bereich der Achsen oder tragender Karosserieteile, kann sich das Fahrgestell minimal verziehen – von außen oft nicht erkennbar, aber sicherheitsrelevant. Eine Vermessung stellt fest, ob Fahrwerk oder Rahmen exakt in der Herstellertoleranz liegen, bevor das Fahrzeug wieder freigegeben wird.
Moderne Fahrzeuge steuern Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder Abstandstempomat über Kameras und Radarsensoren, die häufig hinter der Frontscheibe oder im Stoßfänger sitzen. Nach Austausch dieser Bauteile müssen die Sensoren neu kalibriert werden – sonst funktionieren die Assistenzsysteme im Ernstfall nicht richtig. Ich prüfe das als festen Bestandteil der Begutachtung mit.
Bei einem Unfallschaden an einem Elektro- oder Hybridfahrzeug rückt die Hochvoltbatterie in den Fokus: Sie muss auf Beschädigungen und Sicherheitsrisiken geprüft werden, bevor das Fahrzeug weiter genutzt oder abgeschleppt wird. Ich berücksichtige diese Besonderheiten in der Begutachtung und dokumentiere sie gesondert im Gutachten.
Man spricht vom merkantilen Minderwert: Selbst eine technisch einwandfreie Reparatur ändert nichts daran, dass ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit am Markt schlechter verkäuflich ist – ein Unfallschaden ist gegenüber Käufern offenbarungspflichtig. Dieser Wertverlust wird im Gutachten separat beziffert und ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs.
So unterschiedlich können Schadenfälle ausfallen.
Eine Auswahl echter Schadenbilder aus der Praxis – von der überschaubaren Reparatur bis zum wirtschaftlichen Totalschaden. Jeder Fall wird individuell und nachvollziehbar bewertet.
Echte Schadenbilder aus der Gutachterpraxis, mit freundlicher Genehmigung veröffentlicht. Kennzeichen wurden vor der Veröffentlichung entfernt bzw. unkenntlich gemacht. Angegebene Kosten sind gerundete Richtwerte zur Einordnung der Schadenhöhe, keine tatsächlichen Rechnungsbeträge der gezeigten Einzelfälle.
Einfach ein Foto vom Schaden schicken.
Sie sind unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt? Schicken Sie mir ein oder zwei Fotos vom Schaden per WhatsApp – ich gebe Ihnen kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zurück.
So funktioniert die Sofort-Einschätzung
So ist Ihr Kfz-Gutachten aufgebaut.
Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Auszüge aus einem echten Haftpflichtschaden-Gutachten aus der Praxis. Name, Anschrift und Kennzeichen wurden vor der Veröffentlichung vollständig geschwärzt. Blättern Sie durch die wichtigsten Seiten.
Auszug aus einem echten Haftpflichtschaden-Gutachten (Audi A1), mit freundlicher Genehmigung anonymisiert veröffentlicht. Ihr eigenes Gutachten erhalten Sie selbstverständlich vollständig und ausschließlich persönlich.
Der Unfallbogen fürs Handschuhfach.
Unser Info-Flyer mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ernstfall sowie Ihrem persönlichen Unfallbogen fürs Handschuhfach – so sind Sie im Ernstfall bestens vorbereitet.
- Zum Ansehen direkt auf dieser Seite
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- Kostenlos per Post zugeschickt – auf Wunsch
Zwei Fachbereiche, eine ingenieurmäßige Sorgfalt.
Das KFZ-Ingenieur- und Sachverständigenbüro M. Dahab deckt zwei Fachbereiche ab: Kfz-Schäden & Fahrzeugbewertung für Privatpersonen sowie Unfallrekonstruktion für komplexe Fälle, Anwälte und Versicherungen. Beide Bereiche begleite ich persönlich – neutral, nachvollziehbar und mit der Genauigkeit eines Ingenieurs.
Für eine optimale Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeite ich zudem mit spezialisierten Fachanwälten zusammen – damit Ihr Schaden nicht nur technisch, sondern auch rechtlich vollständig abgesichert ist.
Kfz-Sachverständiger für Salzgitter, Braunschweig, Peine und die gesamte Region.
Mein Büro in der Schäferwiese 2, 38239 Salzgitter, ist der Ausgangspunkt: Als Kfz-Gutachter bin ich in ganz Salzgitter unterwegs – von Lebenstedt über Salzgitter-Bad, Fredenberg, Thiede und Watenstedt bis Gebhardshagen – und im Umkreis von rund 60 km: unter anderem in Braunschweig, Peine, Wolfenbüttel, Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt, Goslar und Hildesheim. Nach einem Unfall komme ich auf Wunsch direkt zu Ihnen vor Ort, in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause.
Unfallrekonstruktion – meine fachliche Kernkompetenz.
Neben Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertung ist die Unfallrekonstruktion mein zweiter Fachbereich: die technische Aufklärung, wie ein Unfall tatsächlich abgelaufen ist. Ich besichtige Unfälle in der Region, sichere Spuren und rekonstruiere Unfallhergänge im Detail – als Sachverständiger auch für Rechtsanwaltskanzleien und Versicherungen.
Kollisionsanalyse
Technische Rekonstruktion des Anstoßhergangs anhand von Schadenbildern, Spurenlage und Endstellungen der beteiligten Fahrzeuge.
Geschwindigkeitseinschätzung
Ermittlung von Kollisions- und Ausgangsgeschwindigkeiten auf Basis anerkannter physikalischer Berechnungsmodelle.
Kompatibilitätsanalyse
Prüfung, ob die Schadenbilder beider Fahrzeuge widerspruchsfrei zueinander passen – wichtig für die Plausibilität einer Unfallversion.
Plausibilitätsanalyse
Abgleich der geschilderten Unfallversion mit dem tatsächlichen Schadenbild – deckt Widersprüche auf und stützt begründete Ansprüche.
Fahrerflucht-Fälle
Auswertung von Lackantragungen, Fremdteilen und Anstoßspuren zur technischen Eingrenzung des unbekannten Unfallgegners.
Gutachten für Gericht & Kanzlei
Nachvollziehbare, gerichtsfeste Dokumentation – als fundierte Entscheidungsgrundlage für Anwälte und Versicherungen.
Alle Antworten rund um Unfall, Gutachten und Ihre Ansprüche.
Von der Kostenübernahme bis zur Wertminderung – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Geschädigte nach einem Verkehrsunfall am häufigsten beschäftigen.
Fachlich geprüft von Mamdouh Abou Al-Dahab, B.Sc. Maschinenbau · Stand: August 2026
Kosten & Zuständigkeit
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Der Unfallgegner ist gemäß § 249 BGB grundsätzlich verpflichtet, Ihren Schaden zu ersetzen. Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners werden die erforderlichen Sachverständigenkosten in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung getragen.
Beim Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht – dessen Versicherung zahlt und Sie haben freie Gutachterwahl. Beim Kaskoschaden (z. B. selbstverschuldeter Unfall, Wildunfall, Vandalismus) reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung; hier entscheidet meist die Versicherung über den Gutachter, ein eigener unabhängiger Sachverständiger kann Ihre Interessen dennoch zusätzlich absichern.
Bei einem erkennbaren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Eine starre, für jeden Fall geltende Eurogrenze gibt es nicht – auch mögliche verdeckte Schäden sind zu berücksichtigen, die erst bei genauerer Prüfung sichtbar werden. Im Zweifel lohnt sich immer ein kurzer Anruf, bevor Sie sich festlegen.
Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist (häufig als Richtwert: drei Monate) keine Regulierung, kann rechtlicher Druck nötig werden. Genau hier zahlt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten aus, die Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Sprechen Sie mich an – ich vermittle den Kontakt.
Ihre Ansprüche nach dem Unfall
Von einem Reparaturschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten unterhalb des Fahrzeugwerts liegen und sich eine Instandsetzung lohnt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (bzw. die sogenannte 130-%-Grenze reißen) – dann wird in der Regel auf Basis von Wiederbeschaffungs- und Restwert abgerechnet, statt zu reparieren.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu kaufen. Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist. Bei einem Totalschaden erhalten Sie in der Regel die Differenz aus beiden Werten ersetzt – beide werden im Gutachten fundiert ermittelt.
Ja – auch ein technisch einwandfrei repariertes Unfallfahrzeug gilt am Markt oft als weniger wert, weil ein Unfall offenbarungspflichtig ist. Diese sogenannte merkantile Wertminderung kann nur durch ein Sachverständigengutachten fundiert belegt werden. Ohne Gutachten verzichten viele Geschädigte unwissentlich auf mehrere hundert bis tausend Euro.
Bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners kann während der unfallbedingten Ausfallzeit ein Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Vorausgesetzt werden unter anderem Nutzungswille und tatsächliche Nutzungsmöglichkeit; zudem gilt die Schadenminderungspflicht. Die erforderliche Ausfallzeit wird im Gutachten dokumentiert und ist Grundlage für Ihren Anspruch.
Nein, eine tatsächliche Reparatur ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung können Sie sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen. Die Umsatzsteuer wird dabei nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist; weitere Abzüge oder Besonderheiten können vom Einzelfall abhängen.
Ablauf & Praktisches
Ja. Rufen Sie nach einem Unfall jederzeit an oder schreiben Sie per WhatsApp – auch abends oder am Wochenende. Ich melde mich schnellstmöglich zurück und vereinbare zeitnah einen Termin.
Nach der Besichtigung des Fahrzeugs liegt das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage vor. Bei dringenden Fällen ist eine schnellere Bearbeitung möglich.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie freie Sachverständigenwahl – Sie müssen keinen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter beauftragen. Dieses Recht ist höchstrichterlich bestätigt.
Ja, ein Unfallschaden ist grundsätzlich offenbarungspflichtig – auch nach fachgerechter Reparatur. Ein Schadengutachten mit Fotodokumentation hilft Ihnen dabei, künftigen Käufern den genauen Schadenumfang transparent und nachvollziehbar zu belegen.
Die Kosten richten sich nach Fahrzeug und Aufwand. Sprechen Sie mich gerne an – ich nenne Ihnen vorab einen verbindlichen Preis.
Sie vereinbaren einen Besichtigungstermin – bei mir im Büro oder bei Ihnen vor Ort. Nach einer technischen Prüfung und einem Abgleich mit dem aktuellen Marktwert erhalten Sie ein schriftliches Wertgutachten, das von Versicherungen, Banken und Käufern anerkannt wird.
Ja, ich bin im gesamten Umkreis von etwa 60 km unterwegs, unter anderem in Braunschweig, Peine, Wolfenbüttel, Goslar, Gifhorn, Wolfsburg und Hildesheim.
Gutachten anfragen.
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular – ich bin 24/7 erreichbar und melde mich schnellstmöglich zurück.
„Bevor Sie anrufen, noch ein Satz von mir: Es meldet sich niemand aus einem Callcenter – Sie sprechen direkt mit mir, und ich begleite Ihren Fall von Anfang bis Ende persönlich. Rufen Sie einfach an, ich nehme mir Zeit für Sie.“
— Mamdouh Abou Al-Dahab





